Informationen zu den Anforderungen an den Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):

1. Grundsatz

Alle Fahrer, sofern sie

  • Fahrten gewerblich durchführen und
  • mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E erforderlich ist, müssen eine Weiterbildung absolvieren.

2. Weiterbildung

Erwerb durch die Teilnahme an 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre in Einheiten von mindestens 7 Stunden (z. B. 5 x 7 Stunden).

Die erste Weiterbildung (35 Stunden komplett) erfolgt

  • Innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation
  • Bis zum 9. September 2014
  • Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis 9.September 2016 erfolgen.

3. Nachweis Weiterbildung

Die Weiterbildung wird durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95der Europäischen Union auf dem Führerschein nachgewiesen. Der Eintrag (siehe Beispiel-Abbildung) erfolgt durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde sofern durch Bescheinigung nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Leistungen erbracht wurden.

4. Anforderungen an die Weiterbildung

  • Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden
  • Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht. Es gibt keine Prüfung.
  • Regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre
  • Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines

Weitere Informationen erhalten Sie auf: https://www.eu-bkf.de/

Nehmen Sie Kontakt auf!

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