Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Grundsatz:

Alle Fahrer/innen, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikiation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.

Möglichkeiten:

Der Nachweis erfolgt per

  • Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb)
  • Grundqualifikation (ohne Lehrgang aber sehr umfangreiche IHK-Prüfung)
  • beschleunigte Grundqualifikation (140 Std. Lehrgang und verkürzte IHK-Prüfung)

Mindestalter: C/CE/C1/C1E mit Grundqualifikation 18 Jahre C1/C1E mit beschl. Grundqualifikation 18 Jahre C/CE mit beschl. Grundqualifikation 21 Jahre

Weitere Informationen erhalten Sie auf: https://www.eu-bkf.de/

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