Alle Fahrerinnen und Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen D/DE (Linie < 50), D/DE oder D1/D1E erforderlich ist, und die diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 erteilt bekommen haben, müssen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.